Es kann losgehen. Gemeinsames Sporttreiben im Verein ist nun wieder erlaubt, jedoch gelten weiterhin einige Vorgaben. Bei einer Inzidenz von unter 35 ist ein GGG-Nachweis (Geimpft, Getestet oder Genesen) nicht erforderlich. Vorgaben wie AHA-Regeln, Teilnahmelisten, … sind zu beachten. Steigen die Fallzahlen wieder an gelten andere Corona-Vorgaben (z.B. GGG-Nachweis, Gruppengröße). Aus diesem Grund ist vorübergehend eine vorherige Anmeldung bei den jeweiligen Abteilungs- oder Übungsleitern erforderlich, bei denen es auch weitere Infos zu den einzelnen Sportangeboten gibt.