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Das ändert sich in der Alarmstufe II

Mit Inkrafttreten der Alarmstufe II müssen sich auch die Sportvereine wieder auf neue Vorgaben einstellen. Der WFV hat alles wichtige auf seiner Homepage aufgeführt.

Die wesentlichen Änderungen zusammengefasst:

  • Für Beteiligte (z.B. Spieler*innen, Trainer*innen, Schiedsrichter*innen, Funktionsteams) gilt die 2G-Regelung, d.h. es dürfen keine nicht-immunisierten Spieler mehr aufgestellt werden.
  • Zuschauer sind nur mit 2G+-Nachweis erlaubt. Neben einem Impf- oder Genesenennachweis muss also zusätzlich ein negatives PCR- oder Schnelltestergebnis vorgelegt werden. Dies muss von einer offiziellen Teststelle bestätigt sein. Zudem besteht die Möglichkeit, dass der Schnelltest direkt vor Ort unter Aufsicht eines Verantwortlichen durchgeführt wird.

Für unsere Zuschauer besteht die Möglichkeit, das Testangebot des DRK in der Grundschule wahrzunehmen. Das ist heute von 17 bis 18 Uhr möglich.